Betreiben von Arbeitsmitteln („DGUV Regel 100-500“, früher „BGR 500“):
Im Kapitel 2.6 findet man das Thema Betreiben von Wäschereien (das Waschen in maschinellen Einrichtungen unter Zuhilfenahme von Wasser, Waschmitteln, Waschhilfsmitteln, Wärme und mechanischer Energie; das Entwässern in Pressen und Waschschleudermaschinen und das Schütteln und Trocknen in maschinellen Einrichtungen von Wäsche, Kleidungsstücken und anderen textilen Fertigwaren.
Waschmittel- und Reinigungsmittel Gesetz (WRMG)
Gilt für das „Inverkehrbringen und die sonstige Bereitstellung auf dem Markt von Wasch- und Reinigungsmitteln“.
Textilkennzeichnungsgesetz
Beinhaltet die „Vorschriften beim Inverkehrbringen von Textilien“. Zum Beispiel hier
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Konsolidierte Fassung mit Hyperlinks zum Online-Kommentar Version 3.1a von Dipl I