Wasserrechtliche Belange

Nationales Gewässerschutzrecht:

“Die wichtigsten Regelungen auf Bundesebene sind im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 – WHG) verankert“, schreibt das Bundesamt.

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Abwasserverordnung

Wird auch der gewerbliche Bereich geregelt: (Erfahren Sie mehr) „Die Konkretisierung der Mindestanforderungen an häusliches und kommunales Abwasser sowie an Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben erfolgt mittels branchenspezifischer Anhänge zur Abwasserverordnung“, verweist das Umweltbundesamt.

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln WRMG

Hier wird von der Abbaubarkeit von Tensiden bis zu den Angaben zur Wasserhärte alles abgehandelt, was Waschmittelhersteller und Lieferanten – aber auch Wäschereizuständige – zu beachten haben, um nicht mit dem Gesetz der Umweltverträglichkeit zu kollidieren.

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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) (siehe Abwasser)

Hier ist das Kapitel 3 „Besondere wasserwirtschaftlichen Bestimmungen“ für Betriebe von Bedeutung. Dort wird die Abwasserbeseitigung und z.B. auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beschrieben.

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Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung enthält Bestimmungen und Schutzvorschriften für das Trinkwasser. So heißt es in §1: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.“

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