Arbeitsmittel im Wäschekreislauf

Betreiben von Arbeitsmitteln („DGUV Regel 100-500“, früher „BGR 500“):

Im Kapitel 2.6 findet man das Thema  Betreiben von Wäschereien (das Waschen in maschinellen Einrichtungen unter Zuhilfenahme von Wasser, Waschmitteln, Waschhilfsmitteln, Wärme und mechanischer Energie; das Entwässern in Pressen und Waschschleudermaschinen und das Schütteln und Trocknen in maschinellen Einrichtungen von Wäsche, Kleidungsstücken und anderen textilen Fertigwaren.

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Waschmittel- und Reinigungsmittel Gesetz (WRMG)

Gilt für das „Inverkehrbringen und die sonstige Bereitstellung auf dem Markt von Wasch- und Reinigungsmitteln“.

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Textilkennzeichnungsgesetz

Beinhaltet die „Vorschriften beim Inverkehrbringen von Textilien“. Zum Beispiel hier

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Konsolidierte Fassung mit Hyperlinks zum Online-Kommentar Version 3.1a von Dipl I

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