Richtlinien der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Am 19. 12. 2014 beschloss der Vorstand der DGKH Forderungen, die erläutert und begründet werden
Neue Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2003)
Darin wird im Detail auf die Anforderungen in Aufenthalts- und Umkleideräume eingegangen. In Punkt 4.3.1 geht auf die Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Pflegeeinheiten ein. Es folgen die Anforderungen an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Krankenhauseinrichtungen für die Ambulanz, usw.
Empfehlung des Robert Koch Instituts RKI zur Infektionsprävention in Heimen:
Hier wird auf 17 Seiten im Detail beschrieben, wie die Risikofaktoren für eine Besiedelung mit multiresistenten Keimen aussehen und wie sich Infektionen in Heimen und in der Pflege verhindern bzw. eindämmen lassen.
Die Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren beschreibt in Kapitel 3.1 z.B. die anerkannten Verfahren der Wäschedesinfektion in Waschmaschinen, dort genauer die geforderten Temperaturen, Einwirkzeiten, Flottenverhältnisse und die Wirkungsbereiche.
Prävention von nosokomialen Infektionen und Krankenhaushygiene im Infektionsschutzgesetz:
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die für die Krankenhaushygiene relevanten Paragraphen hier wiedergegeben:
Das Infektionsschutzgesetz ist die wichtigste juristische Grundlage für die Hygiene. Dieses Gesetz betrifft alle Bereiche der Hygiene in Deutschland. Das Gesetz regelt u.a. die Verhütung übertragbarer Krankheiten beim Menschen sowie auch Tätigkeiten mit Krankheitserregern und Schutzmaßnahmen.
DIN EN 15224
(QM-System) Im Mittelpunkt dieser Norm steht die medizinische Dienstleistung