Arbeitsschutzgesetz – ArbScG:
„Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern“, ist im Gesetz aus dem Jahr 1996 zu lesen, das durch den Artikel 427 im Jahr 2015 verändert wurde. Im Gesetz wird beschrieben, auf welche allgemeinen Grundsätze der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu achten hat. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.“
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt im Detail alle Beschäftigungsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren – besonders auch die Beschäftigungsverbote. Z.B. dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden für „Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.“ Es sei denn, es ist zur „Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich“.
Mutterschutzgesetz
In den Abschnitten zu den Beschäftigungsverboten wird zum Beispiel auf das Verbot hingewiesen, mehr als fünf Kilogramm Material zu tragen etc.
Arbeitsstättenverordnung
„Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten“ schreibt der Gesetzgeber. Unter § 3a ist der Satz zu finden, an den sich Heimleiter und Projektierer von Wäschereien zu halten haben: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.“
Gefahrstoff-Verordnung
„Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen …“. Relevant wird diese Verordnung für den Bereich des Reinigens und Waschens, wo ein sachgemäßer Umgang mit chemikalischen Reinigern notwendig ist.
BioStoff Verordnung
„Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt die Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten. Zugleich regelt sie auch die Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen durch Beschäftigte oder durch Unternehmer ohne Beschäftigte gefährdet werden können.“
Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung
Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gilt für Tätigkeiten zur Aufbereitung von Wäsche und Textilien, von der gemäß Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten ausgeht, die gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Diese Wäsche kann potentiell infektiöses Material enthalten, das bei entsprechender Exposition zu einer Infektion führen kann.
Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen
Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet Hinweise zum Umgang mit chemischen Desinfektionsmitteln und Gefährdungen, die dabei auftreten können.