Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Alte Menschen sind nicht zwingend hilflos und mancher Bewohner eines Seniorenheims würde deshalb auch gern sein eigenes Essen kochen oder zumindest bei der Zubereitung mithelfen. Können Betreiber von Alten- und Pflegeeinrichtungen diesem Wunsch nachkommen?
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) schreibt zwar unmissverständlich: Besucher und Patienten haben keinen Zutritt zur Stationsküche und dürfen keine Speisen zubereiten. Das gilt jedoch nicht für Seniorenheime. Damit sich Seniorinnen und Senioren (fast) wie zuhause fühlen können, organisieren heute viele Einrichtungen gemeinsame Kocherlebnisse. Voraussetzung dafür: Mit den Hygieneverantwortlichen einer Einrichtung müssen die Kriterien für die Nutzung der Küche sowie Verhaltensregeln formuliert werden.
Auch was die Lagerung des Essens im Zimmer der Bewohner betrifft, sind die Empfehlungen der DGKH klar. Laut den „Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln in Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und neuen Wohnformen“ sind, anders als in Krankenhäusern, Kontrollen in Altenheimen nur in Ausnahmen möglich – z. B. bei Demenz oder Zwangserkrankungen.
Vorgeschrieben wird jedoch, dass die Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln eingehalten wird. Nicht kühlpflichtige Lebensmittel benötigen zudem ein Anbruchs- und Verwendbarkeitsdatum, das hausintern festgelegt wird. Und wenn Speisen von Angehörigen mitgebracht werden, gilt auch hier die Datumspflicht und der Hinweis, dass die Speisen maximal 24 Stunden lang verwendet werden dürfen.
Mitarbeiter der Einrichtungen sollen die Bewohner in Bezug auf die geltenden Hygieneempfehlungen aufklären und sie aktiv bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützen.
Das gesamte Dokument finden Sie hier:
https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/hm/2018_1_2_Lebensmittelpapier.pdf