Kein Fleisch mit Milch

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Speisevorschriften im Judentum

Vor 10, 15 Jahren lebten in Deutschland kaum Senioren mit einem Migrationshintergrund. Das hat sich mittlerweile geändert. Weit über eine Million Menschen mit Migrationshintergrund sind laut einer Statistik aus dem Jahre 2019 über 70 Jahre alt. Und einige von ihnen leben inzwischen auch in Alten- und Pflegeheimen oder ihnen angeschlossene Wohngruppen. Dass sie sich ebenfalls respektiert und angenommen fühlen, hängt auch an der Berücksichtigung religiöser Speisevorschriften. Grund genug, um hier Betreuerinnen und Betreuer für dieses Thema zu sensibilisieren.

Der Islam kennt keine übergeordnete Organisation oder Kirche wie wir es hierzulande gewohnt sind. Deshalb gibt es auch keine allgemeingültigen Vorgaben für Speisen und Verzehr. Bei den Speisegeboten kann es deshalb abweichende Positionen von einer muslimischen Vereinigung zur anderen geben. Der beste Weg ist es daher, mit den einzelnen Bewohnern zu sprechen und abzufragen, welche Produkte sie akzeptieren – oder auch nicht.

Dass gläubige Muslime kein Schweinefleisch oder Blutwurst essen und Alkohol verboten ist, dürfte bekannt sein. Weniger bewusst ist christlich geprägten Menschen, dass selbst Lebensmittel, die nur Bestandteile eines Schweins enthalten, ebenfalls verboten sind. Das heißt, gläubige Muslime dürfen weder Gummibärchen mit tierischer Gelatine essen oder Pannacotta zu sich nehmen, die mit Gelatine gebunden wurde. Vorsicht ist auch bei klaren Säften geboten. Hier könnte unter Umständen ebenfalls Gelatine als Klärungsmittel verwendet worden sein.

Und auch wenn Rind- oder Lammfleisch grundsätzlich für den Verzehr erlaubt sind – der Einkauf im Supermarkt um die Ecke kann problematisch sein. Denn halal (erlaubt) ist das Fleisch nur, wenn die Schlachtung nach islamischem Ritus durchgeführt wurde.

Individuell abzuklären ist zudem, ob Fische ohne Schuppen oder Muscheln gegen die Speisevorgaben verstoßen. Mittlerweile gibt es Gütezeichen für Halal-Lebensmittel, die die Auswahl für die hauswirtschaftlichen Betreuerinnen und Betreuer, etwa in einer Wohngruppe, erleichtern.

 

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Weiterführende Links zu diesem Thema:

Zentralrat der Juden, „Kaschrut – die jüdischen Speisevorschriften“, www.zentralratderjuden.de, aufgerufen am 11.05.2021