Eins ist inzwischen klar: Es gibt die einfache Behelfs-Mund-Nasen-Bedeckung, auch „Community-Maske“ genannt, die derzeit in allen Bundesländern Pflicht für diejenigen ist, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder einkaufen gehen. Die medizinischen Gesichtsmasken, MNS- oder auch OP-Masken genannt, sowie Filtrierende Halbmasken (dazu zählen FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken) müssen dem Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorbehalten bleiben, betont das RKI.
Auch wenn die einfache Mund-Nase-Bedeckung aus Papier oder einem doppelt oder dreifach genähten Baumwolltuch nicht vorrangig den Träger schützt, sieht auch das Robert Koch Institut darin eine Möglichkeit, die Infektionsverbreitung einzudämmen. Die Bedeckungen sorgen dafür, dass der Träger oder die Trägerin andere nicht so leicht anstecken kann, wenn sie je infiziert sein sollten. Denn das Tuch vor Mund und Nase fängt in einem bestimmten Umfang die Tröpfchen auf, die beim Niesen, Husten oder Sprechen entstehen. Das heißt, die Maske kann in gewissem Maße dafür sorgen, dass Infizierte, die es noch nicht wissen, das Virus leicht weiterverbreiten können. Trotzdem sollte man sich klar darüber sein: „Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung mit SARS-CoV- 2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde“, schreibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)*.
Wichtig für den „normalen Masken-Gebrauch“ sind einige Regeln (u. a. Tipps von Bernd Salzberger, Infektiologe an der Uniklinik Regensburg in der Stuttgarter Zeitung**):
- Es gelten weiterhin die Abstandsregeln,
- und die Händehygiene: 20-30 Sekunden mit Seife waschen.
- Vor dem Aufsetzen der Mund-Nasen-Bedeckung sollten die Hände gewaschen werden.
- Der Stoff soll Mund und Nase bedecken und möglichst eng anliegen.
- Die Mund-Nase-Bedeckung sollte leicht nach vorne gebeugt von oben nach unten abgenommen werden, die Finger sollten möglichst nicht in die Nähe der Schleimhäute (Augen, Nase, Mund) kommen.
- Aufbewahrung oder Entsorgung in verschließbaren Behältnissen.
- Stoffbedeckungen nach einem Tag desinfizieren oder waschen.
Waschen oder desinfizieren von Stoffmasken
- „Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden“, sagt das BfArM. Hinweis der Hygienewaschen-Redaktion: In privaten Haushaltswaschmaschinen empfiehlt es sich, die Stoff-Bedeckungen auf jeden Fall bei 70 Grad oder mehr zu waschen, da Waschmaschinen, die für den Privatgebrauch konzipiert wurden, nicht sicherstellen, dass die Temperatur von 60 Grad in der vorgegebenen Zeit gehalten wird. Professionelle Waschmaschinen gewährleisten die vorgeschriebenen Haltetemperaturen von beispielsweise 60 Grad.
- Auch Bügeln ist laut Stuttgarter Zeitung** eine Option
- oder das Erhitzen der „Maske“ im Backofen: 80 Grad im Ofen überdauere kein Virus, schreibt die Zeitung.
Quellenangabe:
* Harald Czycholl-Hoch: „Gesichtsmasken und woher man sie bekommt: 80 Grad im Ofen überlebt kein Virus“, www.stuttgarter-zeitung.de, 16. April 2020
** Empfehlungen des BfArM: Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken, sowie filtrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19), Stand 31. März 2020
→ Zusammenfassende Infos aus dem Pflegebereich:
https://www.pflegen-online.de/pflegedienste-mundschutz-verzweifelt-gesucht