Corona-Pandemie sensibilisiert
Das Virus SARS-CoV-2 hat den Finger in die Wunde gelegt: Zu oft sind es noch die Mitarbeiter, die ihre Arbeitskleidung selbst waschen müssen. Doch Arbeitgeber sollten Verantwortung für die Berufskleidung ihrer Mitarbeiter übernehmen. Textilreinigermeisterin Daniela Allstein erklärt, warum bei Arbeitskleidung besondere Sorgfalt anzuwenden ist.
Obwohl Textilreinigungen zu den systemrelevanten Betrieben zählen, die während des Lockdowns nicht schließen mussten, traf der Ausbruch der Corona-Pandemie auch den Betrieb von Daniela Allstein, die in Lampertheim-Hofheim bei Mannheim ihre Reinigung betreibt. „Unsere vielen Annahmestellen wie Schreibwaren-, Blumen- oder Tabakläden hatten ja geschlossen“, beantwortet Daniela Allstein die Frage nach ihren Erfahrungen mit dem Lockdown und dem wirtschaftlichen Stillstand in diesem Frühjahr. Doch ihre Situation änderte sich rasch. Ihre neuen Kunden kamen vorrangig aus der Ärzteschaft. Zahnärzte und verschiedene Arztpraxen hatten vom Gesundheitsamt die Auflage erhalten, die Arbeitskleidung aller Mitarbeiter nachweislich desinfizierend zu waschen.
Wenn man bedenkt, dass die Gesundheitswirtschaft zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählt, wird einem die Relevanz des Themas bewusst: Rund 5,5 Millionen Menschen arbeiten in 1.942 Krankenhäusern, 14.500 Pflegeheimen, in mehr als 14.000 Ambulanten Pflegediensten und mehr als 70.000 Arztpraxen1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich in Kontakt mit Patienten oder Pflegebedürftigen. Nach Aussagen der Rechtsdepesche sind „in den hygienerelevanten Bereichen von Krankenhäusern, in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Arztpraxen rund 3,4 Millionen Menschen auf die sichere Versorgung mit hygienisch aufbereiteter Berufs- und Schutzkleidung angewiesen“.
Mit der Aufforderung, sich um die Berufskleidung der Mitarbeiter zu kümmern, hatten es im Frühjahr 2020 plötzlich viele Arbeitgeber schriftlich: Berufskleidung gehört in den Verantwortungsbereich der Unternehmen. „Immer noch ist es in vielen Berufen und Arbeitsstätten Usus, dass Arbeitskleidung daheim in der privaten Haushaltswaschmaschine gewaschen wird“, bemängelt auch Daniela Allstein. Auf diesen Mangel hatte bereits vor Jahren die Untersuchung des Marktforschungsinstituts GfK hingewiesen (GfK Studie – Consumer behaviour while washing workwear at home, im Auftrag der ETSA, 2014): Laut Untersuchung waren dabei 63 Prozent der Deutschen dafür verantwortlich, ihre Arbeitskleidung selbst zu waschen. Auffallend auch: Die Hälfte der Arbeitnehmer trennte nicht einmal die private Wäsche von der Arbeitskleidung. Das liegt auch daran, dass nur die Wenigsten der Befragten (25 %) Bedenken hatten, dass ihre Berufskleidung die private Wäsche verunreinigen könnte. „Die meisten glauben tatsächlich, wenn ihre Wäsche optisch sauber aussieht, dass sie auch hygienisch rein ist“, erklärt die Reinigungsexpertin Allstein. Laut Studie waren es 91 Prozent, die sich absolut sicher fühlten. Doch der Schein trügt – vor allen Dingen dann, wenn mit geringen Temperaturen gewaschen wird. Nach Aussagen der Studie wählen viele Menschen in Privathaushalten niedrige Temperaturen für ihre Wäsche.
Daniela Allstein macht klar: „Für die private Wäsche ist dieses Vorgehen ja auch voll in Ordnung, doch Berufskleidung – besonders diejenige, die aus Risikobereichen stammt – sollte professionell mit desinfizierenden Waschverfahren und Waschmitteln gewaschen werden!“ Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Waschverfahren und Waschmittel, die RKI- oder VAH-gelistet sind. In einer Haushaltswaschmaschine werden die Anforderungen – also bestimmte Temperaturhaltezeiten sowie definierte Flottenverhältnisse – nicht eingehalten, da die Haushaltswaschmaschine nicht für den Profibereich konzipiert ist.
Mit der Begründung, dass „die Aufbereitung in der Regel nicht sachgerecht mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren erfolgen kann“, rät auch die DGKH davon ab, Arbeitskleidung in der Haushaltswaschmaschine zu waschen. Als Richtschnur zu empfehlen ist hier das Papier der Verfasser*innen aus der DGKH-Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- Altenpflege/Rehabilitation“2. Das Dokument listet in detailreichen Tabellen Kleidungstücke und Schutzausrüstung für Pflegeberufe auf und definiert die Mindestanforderungen an die Aufbereitung der Berufskleidung. Die DGKH-Arbeitsgruppe stellt dabei auch fest: „Häufig besteht Unsicherheit, wann welche Kleidung bei der Arbeit zu tragen ist, ob Bekleidungsvorschriften stationärer Einrichtungen auch auf ambulante Einheiten übertragbar sind, ob es sich dabei z.B. um Arbeits-, Berufs- oder Schutzkleidung handelt.“ Das macht zusätzlich klar, welche Bedeutung der Aufbereitung von Arbeitskleidung beigemessen wird.
Auch der Wirtschaftsverband Textil Service e.V. (WIRTEX) verweist darauf, wie wichtig die professionelle Aufbereitung von Arbeitskleidung ist und welche Fehler zuhause gemacht werden. Demnach verwendet der Großteil der Arbeitnehmer zuhause Weichspüler oder setzt Fleckentferner ein. Dagegen wendet der Verband ein: „Die Haushaltsprodukte können die schützenden Eigenschaften von Arbeitskleidung wie z.B. flammhemmende oder antistatische Eigenschaften stark beeinträchtigen.“ Auch das ist ein Grund, warum Arbeitgeber ihrer Sorgfaltspflicht für Mitarbeiter nachkommen und die Risiken der Privatwäsche ausschließen sollten.
Der Erhalt der Schutzfunktion der Arbeitskleidung ist auch für Daniela Allstein ein wichtiger Aspekt für die professionelle Behandlung der Ausrüstungen. In ihrem Reinigungsbetrieb werden auch Schutzanzüge von Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk gewaschen. Dabei geht es zusätzlich zum hygienischen Waschen auch um das Imprägnieren der Schutzkleidung. Für Feuerwehranzüge nimmt die Textilreinigermeisterin beispielsweise Flurkarbonharz, mit dem die Aramidfaser eines Persönlichen Schutzanzugs (PSA) jedes Mal nachbehandelt wird, damit sie weiterhin Wasser und Chemikalien abstößt und trotzdem luftdurchlässig bleibt.
Die Flammschutzkleidung, die Daniela Allstein für Betriebe aufbereitet, die ihre Mitarbeiter vor Funkenflug schützen wollen, trägt oftmals noch zusätzlich einen Transponder, der mitzählt, wie oft der PSA gewaschen wurde. Nach 50 Mal Wäsche verliert die permanente Schutzausrüstung dann ihre Schutzfunktion und es muss neu nachgerüstet werden, oder sie wird entsorgt.
Daniela Allstein wäscht alle Berufskleidung, die bei ihr im Reinigungsbetrieb aufbereitet wird, nach den Hygienevorschriften des RKI in ihren Electrolux Professional Waschmaschinen. Dabei wählt sie je nach Verschmutzungsgrad und Hygieneanforderung die Waschprogramme aus und nutzt die voreingestellten Waschverfahren. „Deshalb ist für mich ein wichtiges Kriterium einer professionellen Waschmaschine ihre Programmierbarkeit“, erläutert Allstein, „so können wir exakt die Temperatur und das Flottenverhältnis, das für die jeweilige Wäscheart notwendig ist, einstellen.“
Beim Einsatz der Waschmittel richtet sie sich nach der RKI-Listung. „Dabei setze ich immer auch einen Fettlöser ein“, betont Allstein. Schließlich kommen alle Textilien mit Hautfett in Berührung. Die „Blaumänner“ aus dem Stahlbetrieb, die sie ebenfalls in ihrem Betrieb wäscht, sind zusätzlich stark durch Betriebsöle und andere Fette verschmutzt. Im Falle des Corona-Virus SARS-CoV-2 zerstört der Fettlöser übrigens sofort die fettlösliche Lipidhülle, was zur Inaktivierung des Virus führt. Das desinfizierende Waschmittel übernimmt dann den Rest und sorgt dafür, dass das Virus vollends zerstört wird.
Auch wenn die Berufskleidung aus Arztpraxen, Massagepraxen oder Messen etc. lange nicht so schwierig zu behandeln ist, wie Schutzanzüge oder Blaumänner, ist es laut Daniela Allstein trotzdem sinnvoll, „sich bei der Anschaffung von Berufskleidung mehr Gedanken zu machen als nur den Preis zu prüfen.“ Denn je langlebiger und nachhaltiger ein Polo-Shirt oder eine Hose sein soll, umso mehr kommt es auf die gezielte Auswahl an. Daniela Allstein kann davon erzählen, wie manches Stück schnell ausbleichte, abfärbte oder komplizierte Waschgänge erforderte. Oft hängt es auch am Namensschild oder Logo, das nur aufgeklebt ist und sich schnell löst. „Ich empfehle deshalb zum Beispiel Baumwolle oder Mischgewebe“, sagt die Textilreinigermeisterin und begründet: „Diese Stoffe lassen sich besser desinfizierend waschen als Synthetik.“ Auch weniger grelle Farben zahlen sich aus. Oder andersherum gesagt: „Schlichtes Design, leichte Pflege und Langlebigkeit – sind die wichtigsten Kriterien beim Kauf von Berufskleidung, die lange halten soll“. Für große Unternehmen, die z.B. ihr Messepersonal mit Messekleidung im Corporate Design ausstatten, hat sie noch einen letzten Tipp parat: Bevor die große Bestellung aufgegeben wird, einfach einen Anzug bzw. ein Kostüm zur Probe anschaffen und beim Wäschereibetrieb zuerst mal auf die Pflegbarkeit testen lassen.
Das Wichtigste ist für sie jedoch: „Die Berufskleidung ist Sache der Unternehmen und nicht der Mitarbeiter. Profis brauchen professionell gewaschene Wäsche!“
Auf einen Blick: Arbeitskleidung
- Die DGKH rät davon ab, Arbeitskleidung in der Haushaltswaschmaschine zu waschen, „da die Aufbereitung in der Regel nicht sachgerecht mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren erfolgen kann.“
- Haushaltswaschmaschinen können Temperatur und Temperaturhaltezeit sowie Flottenverhältnisse nicht gewährleisten.
- Bei der thermischen Desinfektion können handelsübliche Waschmittel verwendet werden, da die Temperatur dafür sorgt, dass Keime unschädlich gemacht werden. Folgende Temperaturen und Haltezeiten sind dabei einzuhalten: 90 Grad 10 Minuten oder 85 Grad 15 Minuten. Die Haltezeit der Temperatur wird nur in Profi-Waschmaschinen gewährleistet.
- Bei der chemo-thermischen Desinfektion sind ausschließlich gelistete Produkte entsprechend den Vorgaben des Verbands für Angewandte Hygiene (VAH) sowie des Robert-Koch-Instituts (RKI) anzuwenden.
- In einer Hygienewäscherei, die die Schmutzseite von der reinen Seite trennt, wird die hygienische Aufbereitung von Arbeitskleidung am besten sichergestellt. Siehe Hygienewaschkreislauf.
Quellenangabe:
- „Ihre Berufskleidung steht mit Ihnen zusammen am Patientenbett. Täglich.“, rechtsdepesche.de, 14. August 2019, abgerufen am 09. September 2020
- DGKH-Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ im Konsens mit dem DGKH-Vorstand: „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“, Aktualisierte Fassung, Stand Juli 2016