Härtere EU-Umweltzeichen-Verordnung für industrielle Spül- und Waschmittel

Seit dem 12. Juli 2017 gelten für Maschinengeschirrspül- und Waschmittel „für den industriellen und institutionellen Bereich“ strengere Auflagen.

Seit dem 12. Juli 2017 gelten für Maschinengeschirrspül- und Waschmittel „für den industriellen und institutionellen Bereich“strengere Auflagen, wenn sie mit der blau-grünen Blume, dem EU-Umweltzeichen, ausgezeichnet werden sollen.

So darf etwa kein Mikroplastik (Plastikteile, die kleiner als 5 mm sind) mehr in den Reinigern enthalten sein. Auch bestimmte für Umwelt und Menschen schädliche Inhaltsstoffe wurden verboten. Zum Beispiel dürfen keine Konservierungs- und Farbstoffe verwendet werden, die bioakkumulierend sind. Bioakkumulation beschreibt die Aufnahme von Stoffen in Organismen, etwa durch die Nahrung. Außerdem müssen Kunststoffverpackungen von Reinigungsmitteln einfach zu recyceln sein.

Inhaltsstoffe, die aus Palmöl oder Palmkernöl gewonnen werden, müssen aus zertifiziert nachhaltiger Bewirtschaftung stammen.